Eine Erstberatung dient der ersten rechtlichen Einschätzung eines konkreten Sachverhalts. Sie ist auf ein einzelnes Beratungsgespräch beschränkt und begründet noch keinen Auftrag für eine weitergehende anwaltliche Tätigkeit. Ziel ist es, eine fundierte Orientierung darüber zu geben, wie die rechtliche Situation einzuschätzen ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Eine Erstberatung kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn unklar ist, ob ein Anspruch besteht oder ob dessen Durchsetzung sinnvoll erscheint. Gleiches gilt, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden und wissen möchten, ob und mit welchen Erfolgsaussichten der geltend gemachte Anspruch durchgesetzt werden kann.
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Erstberatung. Ist dies nicht der Fall, ist das Honorar für eine Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich auf 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind nur auf Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung möglich.
Die Kosten einer Erstberatung können je nach zeitlichem Umfang variieren. Bitte sprechen Sie das Honorar daher bereits bei der ersten Kontaktaufnahme an. Bei wirtschaftlich eingeschränkten Mandantinnen und Mandanten versuche ich, die jeweilige Situation angemessen zu berücksichtigen; eine kostenfreie Beratung erfolgt jedoch nicht.